Verkehrswertermittlung

Im Rahmen einer Verkehrswertermittlung wird der Verkehrswert oder auch Marktwert eines unbebauten oder bebauten Grundstückes unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des örtlichen Marktes ermittelt.

Die Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ist die von Gerichten, Behörden und sonstigen Institutionen anerkannte Vorgehensweise zur Erlangung des Verkehrswertes. Mindestanforderungen an ein Verkehrswertgutachten richten sich nach der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Für die Verkehrswertermittlung wende ich normierte Verfahren an, welche in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) in den jeweils gültigen Fassungen festgelegt sind.

Die normierten Verfahren sind das

  • Sachwertverfahren (vorrangig für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke)
  • Ertragswertverfahren (vorrangig Objekte, welche unter Renditeaspekten beurteilt werden)
  • Vergleichswertverfahren (vorrangig für Eigentumswohnungen oder Bodenwertermittlungen)

Zur Plausibilisierung erstelle ich Ihnen zwei Verfahren bei der Ermittlung des Verkehrswertes.