Immobilienbewertung - ALLGEMEINES

Die Ermittlung des Verkehrswertes oder auch Marktwert ist im §194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Wie man als Sachverständiger zu dem Verkehrswert gelangt, ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) festgeschrieben.

Verkehrswert laut Definition des §194 BauGB: " Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

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