Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern

Die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird oftmals unter folgenden Aspekten durchgeführt:

  • Einschätzung des aktuellen Wertes des Gebäudes mit Grundstück für Kauf oder Verkauf
  • im Zuge des Erbfalls zur Feststellung des Wertes beim Eintritt des Erbes fürs Finanzamt oder für die Erbengemeinschaft
  • Im Scheidungsfall zur Feststellung eventueller Ausgleichszahlungen

Dies sind die häufigsten Gründe, einen Sachverständigen mit der Wertfeststellung ihres Objektes zu beauftragen.

Solange es ausreichend Vergleichswerte für Ihr Objekt gibt, wird dies im Vergleichswertverfahren durchgeführt. Oftmals liegt aber keine angemessene Anzahl von Vergleichsobjekten vor, aus diesem Grunde wird das Sachwertverfahren angewendet, welches aus Grundstückswert und Herstellungskosten zusammensetzt. Hierzu ist zu beachten, dass vom Sachverständigen ein Sachwertfaktor, also eine Marktanpassung, angewendet wird, da die errechneten Herstellungskosten oftmals über dem Marktwert (dem ortsüblich zu erzielenden Marktpreis) liegen.