Honorar

Das Honorar eines Gutachtens richtet sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes sowie das Vorhandensein etwaiger besonderer Gegebenheiten.

Besondere Gegebenheiten, welche sich preislich auf die Kosten eines Gutachtens niederschlagen, liegen u.a. vor

bei Wertermittlungen:

  • Erbbaurechten
  • Nießbrauch- und Wohnrechten
  • sonstige Rechte
  • Umlegungen und Enteignungen
  • steuerlichen Bewertungen
  • Berücksichtigung von Schadensgraden
  • bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages

bei der Wertermittlung, zu deren Durchführung der Sachverständige die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen oder anfertigen lassen muss:

  • Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-,Grundbuch- und Katasterangaben
  • Feststellung der Roheinnahmen
  • Feststellung der Bewirtschaftungskosten
  • örtliche Aufnahmen der Bauten
  • Ergänzung vorhandener Grundriß- und Schnittzeichnungen
  • Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl

bei Wertermittlungen:

  • für mehrere Stichtage
  • die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung über das normale Maß hinaus erfordern

Gerne können Sie unsere Honorartafel über unser Kontaktformular anfordern.

 

NEBENKOSTEN

Die in der Honorartafel nicht berücksichtigten Leistungen, wie Kosten bei der Einholung der Unterlagen, Stellungnahmen, Schreibarbeiten, etc. werden separat berechnet. Gerne kann hierzu auch je nach Umfang des Auftrages eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

Kleinaufträge und Beratungsleistungen werden nach Stundensätzen abgerechnet. Diese liegen

  • für Ingenieur- und Sachverständigenleistung bei brutto €/Std. 100,00
  • für Büroleistungen bei brutto €/Std. 54,00

Verauslagte Kosten wie Gebühren von Ämtern und Behörden für die Unterlagenbeschaffung (Grundbuchauszug, Kaufpreissammlung, Altlastenverzeichnis u.v.m) und ggf. erforderliche Recherchen werden lt. Nachweis dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.